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Ortsveränderliche Betriebsmittel oder tragbare Geräte sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Arbeitsplätze. Allerdings können sie auch ein erhebliches Risiko für die Arbeitnehmer darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gehandhabt werden. Bei der DGUV 3 handelt es sich um einen Leitfaden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Organisationen dabei helfen soll, den sicheren Umgang mit tragbaren Geräten am Arbeitsplatz sicherzustellen.
1. Regelmäßige Inspektionen
Eine der zentralen Anforderungen der DGUV 3 ist, dass alle ortsveränderlichen Geräte einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden müssen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem sicheren Betriebszustand befinden. Diese Inspektionen sollten von geschultem Personal durchgeführt und dokumentiert werden, um eine Aufzeichnung der Wartungshistorie der Ausrüstung zu ermöglichen.
2. Ausbildung und Kompetenz
Mitarbeiter, die tragbare Geräte verwenden, sollten ordnungsgemäß in der sicheren Verwendung und Bedienung geschult werden. Sie sollten auch in der Lage sein, alle erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Ausrüstung durchzuführen. Regelmäßige Schulungen sollten durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die neuesten Sicherheitsverfahren auf dem Laufenden sind.
3. Lagerung und Transport
Tragbare Geräte sollten bei Nichtgebrauch an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, um Schäden oder Diebstahl zu verhindern. Beim Transport von Geräten zwischen Standorten sollten diese ordnungsgemäß gesichert werden, um Unfälle zu vermeiden. Der Transport tragbarer Geräte sollte nur autorisiertem Personal gestattet sein.
4. Risikobewertung
Vor der Verwendung tragbarer Geräte sollte eine Risikobewertung durchgeführt werden, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und Kontrollen zur Minderung dieser Risiken umzusetzen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern erfolgen, die die Geräte verwenden, um sicherzustellen, dass allen Risiken ordnungsgemäß begegnet wird.
5. Notfallmaßnahmen
Im Falle eines Unfalls oder Notfalls mit tragbaren Geräten sollten die Mitarbeiter in den entsprechenden Notfallverfahren geschult werden. Dazu können Erste-Hilfe-Schulungen, Evakuierungsverfahren und die Kontaktaufnahme mit Rettungsdiensten gehören.
Abschluss
Eine effektive Verwaltung tragbarer Geräte am Arbeitsplatz ist unerlässlich, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Durch die Einhaltung der Richtlinien der DGUV 3 können Unternehmen eine sichere Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter schaffen und das Risiko von Verletzungen oder Schäden durch tragbare Geräte verringern.
FAQs
1. Wie oft sollten tragbare Geräte überprüft werden?
Tragbare Geräte sollten in regelmäßigen Abständen gemäß den Richtlinien des Herstellers und allen gesetzlichen Anforderungen überprüft werden. Im Allgemeinen sollten Inspektionen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, bei Hochrisikogeräten können jedoch häufigere Inspektionen erforderlich sein.
2. Was sollte in einer Risikobewertung für tragbare Geräte enthalten sein?
Bei einer Risikobewertung für tragbare Geräte sollten Faktoren wie die Art des Geräts, die Umgebung, in der es verwendet wird, das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter, die das Gerät verwenden, und alle potenziellen Gefahren, die mit seiner Verwendung verbunden sind, berücksichtigt werden. Es sollten Kontrollen implementiert werden, um diese Risiken zu mindern und die sichere Verwendung der Ausrüstung zu gewährleisten.
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