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Die DGUV 701 und 702 sind zwei wichtige Vorschriften, die den Arbeitsschutz in Deutschland regeln. Obwohl beide Vorschriften darauf abzielen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen beiden, die Arbeitgeber beachten müssen. In diesem Artikel vergleichen wir DGUV 701 und 702, um Ihnen zu helfen, ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu verstehen.
DGUV 701
Die DGUV 701, auch Unfallversicherungsordnung für Arbeitssicherheit genannt, gilt für alle Arbeitsstätten in Deutschland. Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz fest. Die DGUV 701 deckt ein breites Themenspektrum ab, von der Gefährdungsbeurteilung über die Gefahrenerkennung bis hin zum Einsatz persönlicher Schutzausrüstung.
DGUV 702
Die DGUV 702 hingegen konzentriert sich speziell auf den Einsatz von Bildschirmgeräten (DSE) am Arbeitsplatz. Diese Verordnung legt die Anforderungen zur Gewährleistung der sicheren Nutzung von DSE fest, einschließlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Bereitstellung von Pausen und der Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit DSE. Ziel der DGUV 702 ist es, das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen und anderen Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit der längeren Anwendung von DSE zu reduzieren.
Hauptunterschiede
Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen DGUV 701 und 702 ist ihr Geltungsbereich. Während die DGUV 701 für alle Arbeitsplätze in Deutschland gilt, konzentriert sich die DGUV 702 speziell auf Arbeitsplätze, an denen DSE eingesetzt wird. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die DSE an ihrem Arbeitsplatz einsetzen, zusätzlich zur DGUV 701 die Anforderungen der DGUV 702 einhalten müssen.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Verordnungen ist ihr Schwerpunkt. Die DGUV 701 deckt ein breites Themenspektrum der Arbeitssicherheit ab, während sich die DGUV 702 speziell auf den sicheren Einsatz von DSE konzentriert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die beiden Regelungen unterliegen, sicherstellen müssen, dass sie sowohl die Anforderungen der DGUV 701 als auch der DGUV 702 erfüllen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Darüber hinaus stellen DGUV 701 und 702 unterschiedliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung. Während die DGUV 701 den Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes durchzuführen, verlangt die DGUV 702 ausdrücklich, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung des Einsatzes von DSE an seinem Arbeitsplatz durchführt. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die beiden Regelungen unterliegen, darauf achten müssen, dass sie getrennte Gefährdungsbeurteilungen sowohl für die DGUV 701 als auch für die DGUV 702 durchführen.
Abschluss
Zusammenfassend sind die DGUV 701 und 702 zwei wichtige Vorschriften, die den Arbeitsschutz in Deutschland regeln. Obwohl beide Vorschriften darauf abzielen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen beiden, die Arbeitgeber beachten müssen. Durch das Verständnis der Unterschiede zwischen DGUV 701 und 702 können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie die Anforderungen beider Vorschriften erfüllen und ihren Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz bieten.
FAQs
F: Sind Arbeitgeber verpflichtet, sowohl DGUV 701 als auch 702 einzuhalten?
A: Ja, Arbeitgeber, die DSE an ihrem Arbeitsplatz einsetzen, müssen sowohl DGUV 701 als auch 702 einhalten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
F: Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der DGUV 701 und 702?
A: Die Nichteinhaltung der DGUV 701 und 702 kann zu Bußgeldern, Strafen und rechtlichen Schritten führen. Arbeitgeber, die diese Vorschriften nicht einhalten, können ihre Mitarbeiter aufgrund unsicherer Arbeitsbedingungen auch einem Verletzungs- oder Krankheitsrisiko aussetzen.
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