DGUV 70: Welche Fahrzeuge sind betroffen und was müssen Sie beachten?

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Die DGUV 70 regelt die Sicherheit von Fahrzeugen in Betrieben und Unternehmen. Aber welche Fahrzeuge sind eigentlich betroffen und was müssen Sie beachten, um die Vorschriften einzuhalten?

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die DGUV 70 gilt für alle Fahrzeuge, die in Betrieben und Unternehmen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Gabelstapler, Hubwagen, Elektrofahrzeuge, Transportfahrzeuge und viele mehr. Auch Fahrzeuge, die nur gelegentlich eingesetzt werden, unterliegen der DGUV 70.

Was müssen Sie beachten?

Um die Vorschriften der DGUV 70 einzuhalten, müssen Fahrzeuge regelmäßig gewartet und überprüft werden. Auch die Schulung des Fahrers ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsvorschriften. Darüber hinaus müssen Betriebe und Unternehmen sicherstellen, dass die Fahrzeuge nur von autorisierten Personen bedient werden.

Weitere Fahrzeuge müssen mit den entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein, um Unfälle zu vermeiden. Dazu zählen beispielsweise Warnschilder, Rückspiegel, Beleuchtung und Not-Aus-Schalter.

Abschluss

Die Einhaltung der DGUV 70 ist entscheidend für die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern in Betrieben und Unternehmen. Indem die Vorschriften eingehalten werden, können Unfälle vermieden und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.

FAQs

Frage 1: Muss jedes Fahrzeug in einem Betrieb der DGUV 70 entsprechen?

Ja, alle Fahrzeuge, die in einem Betrieb eingesetzt werden, müssen der DGUV 70 entsprechen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Frage 2: Wie oft müssen Fahrzeuge gemäß der DGUV 70 überprüft werden?

Fahrzeuge müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden, je nach Einsatzgebiet und Nutzungshäufigkeit. Es empfiehlt sich, dies in einem festen Wartungsplan zu organisieren.

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