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Prüffristen für ortsveränderliche Geräte sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit in Unternehmen. Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel in Unternehmen und dient dazu, Unfälle durch elektrische Gefahren zu vermeiden. In diesem Artikel werden die Prüffristen für ortsveränderliche Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 näher erläutert.
Was sind ortsveränderliche Geräte?
Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Betriebsmittel, die für den Anschluss an eine Steckdose bestimmt sind und sich leicht von einem Ort zum anderen transportieren lassen. Beispiele für ortsveränderliche Geräte sind elektrische Handwerkzeuge, Bürogeräte, Haushaltsgeräte und Verlängerungskabel.
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt regelmäßige Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln vor, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Prüffristen für ortsveränderliche Geräte sind wie folgt:
- Erstprüfung: vor der ersten Inbetriebnahme
- Wiederholungsprüfung: alle 6 Monate für Geräte in besonders gefährlichen Umgebungen, alle 12 Monate für Geräte in normalen Umgebungen
- Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung: nach Reparaturen oder Umbauten an einem Gerät
Die Prüfungen müssen von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person oder einer befähigten Person durchgeführt werden. Dabei werden unter anderem der Zustand der Isolierung, der Schutzleiterwiderstand und die Funktionsfähigkeit des Geräts überprüft.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Prüffristen?
Die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen Geräten ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter vor elektrotechnischen Gefahren. Bei Nichteinhaltung der Prüffristen können Unternehmen mit Bußgeldern belegt werden und im Falle eines Unfalls drohen hohe Schadensersatzforderungen. Daher ist es wichtig, die Prüffristen einzuhalten und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Conclusion
Die Einhaltung der Prüffristen für ortsveränderliche Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 ist entscheidend für die Arbeitssicherheit in Unternehmen. Regelmäßige Prüfungen tragen dazu bei, Unfälle durch elektrische Gefahren zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen sollten daher die Prüffristen einhalten und sicherstellen, dass die elektrischen Betriebsmittel regelmäßig überprüft werden.
FAQs
1. Wer darf die Prüfungen von ortsveränderlichen Geräten durchführen?
Die Prüfungen von ortsveränderlichen Geräten gemäß DGUV Vorschrift 3 dürfen von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder befähigten Personen durchgeführt werden. Diese Personen verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Kenntnisse, um die Prüfungen fachgerecht durchzuführen.
2. Wie kann die Einhaltung der Prüffristen für ortsveränderliche Geräte sichergestellt werden?
Die Einhaltung der Prüffristen für ortsveränderliche Geräte kann durch die Erstellung eines Prüfplans und die regelmäßige Überwachung der Prüfungen sichergestellt werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über die Prüffristen informiert sind und die Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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