DGUV V3 Prüfung: Mieter oder Vermieter – Wer ist verantwortlich?

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Die DGUV Vorschrift 3 regelt die elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln und Anlagen in Unternehmen. Im Falle einer DGUV V3 Prüfung stellt sich oft die Frage, wer für die Durchführung und die Kosten der Prüfung verantwortlich ist: der Mieter oder der Vermieter. In diesem Artikel werden wir diese Frage genauer betrachten und die jeweiligen Verantwortlichkeiten erläutern.

Verantwortlichkeiten des Mieters

Grundsätzlich ist der Mieter für die Betriebssicherheit seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Der Mieter muss sicherstellen, dass die Prüfungen in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden und die entsprechenden Dokumentationen vorhanden sind.

Verantwortlichkeiten des Vermieters

Der Vermieter ist jedoch für den Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bei der Übergabe der Verantwortlichen verantwortlich. Es muss sichergestellt werden, dass die Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in einem sicheren Zustand befinden. Nach der Übergabe ist der Mieter für die Betriebssicherheit verantwortlich.

Kostenübernahme

Die Kosten für die DGUV V3-Prüfung werden in der Regel vom Mieter getragen, da er für die Betriebssicherheit verantwortlich ist. Es kann jedoch im Mietvertrag vereinbart werden, dass die Kosten vom Vermieter übernommen werden. In diesem Fall muss die Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Abschluss

Die Verantwortlichkeiten für die DGUV V3 Prüfung liegen beim Mieter, der für die Betriebssicherheit seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zuständig ist. Der Vermieter ist lediglich für den Zustand der Anlagen bei der Übergabe verantwortlich. Die Kosten für die Prüfung werden in der Regel vom Mieter getragen.

FAQs

Wer ist für die Durchführung der DGUV V3 Prüfung verantwortlich?

Der Mieter ist für die Durchführung der DGUV V3 Prüfung verantwortlich, da er für die Betriebssicherheit seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zuständig ist.

Kann der Vermieter die Kosten für die DGUV V3 Prüfung übernehmen?

Ja, der Vermieter kann die Kosten für die DGUV V3-Prüfung übernehmen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Vereinbarung muss jedoch schriftlich festgehalten werden.

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